Sie müssen auf Anordnung der Behörden oder wollen aus eigener Motivation einen Betriebsbeauftragten gemäß § 21a WHG, § 54 KrW-/AbfG, § 53 BImSchG oder einen Strahlenschutzbeauftragten gemäß § 31 StSchV oder § 13 RöV bestellen?
Sparen Sie die erheblichen Ausbildungs- und Weiterbildungskosten und provitieren Sie vom Know-How eines externen Beauftragten.
Wir bieten Ihnen an die Funktionen als:
- Gewässerschutzbeauftragten
- Abfallbeauftragten
- Immissionsschutzbeauftragten
- Strahlenschutzbeauftragten
zu übernehmen.
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