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Sie habe mehr als 4 Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten?  

Dann müssen Sie  einen Beauftragten für  den Datenschutz  schriftlich bestellen! (§4f Bundesdatenschutzgesetz).

Der Gesetzgeber ahndet die Nichtbeachtung dieses Gesetzes mit empfindlichen Strafen (Geldbuße von bis zu € 25.000  oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren)

Organisieren Sie Ihren Datenschutz! Wir stellen für Sie einen externen Datenschutzbeauftragten und  regeln  für Sie  alles rund um den  Datenschutz - günstigunkompliziert und schnell.
 

Für können Ihnen einen auch einen kostengünstigen Check Ihrer IT-Sicherheit mit dem IT-RisikoManager anbieten – damit erfüllen Sie z.B. die Kriterien für die Kreditvergabe nach Basel II im Bereich IT-Sicherheit.

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