Sie habe mehr als 4 Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten?
Dann müssen Sie einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich bestellen! (§4f Bundesdatenschutzgesetz).
Der Gesetzgeber ahndet die Nichtbeachtung dieses Gesetzes mit empfindlichen Strafen (Geldbuße von bis zu € 25.000 oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren)
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Für können Ihnen einen auch einen kostengünstigen Check Ihrer IT-Sicherheit mit dem IT-RisikoManager anbieten – damit erfüllen Sie z.B. die Kriterien für die Kreditvergabe nach Basel II im Bereich IT-Sicherheit.
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