Arbeitgeber die mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen und ausbilden lassen.
Wir bieten Ihnen diese Funktion als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz und unterstützen Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung.
Wir helfen Ihnen beim Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, führen regelmäßige Betriebsbegehungen durch und Planen mit Ihnen Arbeitsschutz- maßnahmen bzw. führen Beurteilungen von Arbeitsbedingungen in Bezug auf Gefährdungen und Belastungen durch.
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